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   VGH Bayern, 24.05.2016 - 22 ZB 16.252   

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https://dejure.org/2016,12132
VGH Bayern, 24.05.2016 - 22 ZB 16.252 (https://dejure.org/2016,12132)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.05.2016 - 22 ZB 16.252 (https://dejure.org/2016,12132)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 22 ZB 16.252 (https://dejure.org/2016,12132)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit einer GmbH im Falle eines bestimmenden Einflusses eines unzuverlässigen Dritten auf die Geschäftsführung der GmbH

  • rewis.io

    Versagung der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit einer GmbH wegen des bestimmenden Einflusses eines unzuverlässigen Dritten auf die Geschäftsführung der GmbH

  • rechtsportal.de

    GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit einer GmbH im Falle eines bestimmenden Einflusses eines unzuverlässigen Dritten auf die Geschäftsführung der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2016 - 22 ZB 16.252
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2016 - 22 ZB 16.252
    Ohne Belang ist auch, ob derjenige Beschluss, den das Verwaltungsgericht zur Stützung seiner Argumentation herangezogen hat (VGH BW, B. v. 8.11.2004 - 6 S 593/04 - GewArch 2005, 298), einen dem vorliegenden Fall gleichenden Sachverhalt betroffen hat; es kommt ausschließlich darauf an, ob zu Recht ein bestimmender Einfluss von Herrn Th. N. auf die Geschäftsführung der Klägerin angenommen worden ist.
  • BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 24.05.2016 - 22 ZB 16.252
    Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass nach Rechtsprechung und Schrifttum es zur Ausräumung der Unzuverlässigkeitsgründe nicht ausreicht, lediglich den auf der organschaftlichen Stellung beruhenden Einfluss des unzuverlässigen Dritten - vorliegend die ehemals bestehende Geschäftsführereigenschaft des Herrn Th. N. - zu beseitigen; vielmehr schadet es der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auch, wenn er "lediglich" nicht willens oder nicht fähig ist, einen tatsächlichen Einfluss des unzuverlässigen Dritten auszuschalten (BVerwG, U. v. 16.10.1959, - VII C 63.59 - GewArch 1962, 154; Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rn. 69 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 16.06.2020 - AN 4 S 20.00894

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden muss auch dann verneint werden, wenn dieser einem unzuverlässigen Dritten maßgeblichen bzw. bestimmenden Einfluss auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen solchen Einfluss auszuschalten (BVerwG, U.v. 16.10.1959 - VII C 63.59 - BVerwGE 89, 222; BayVGH, B.v. 24. Mai 2016 - 22 ZB 16.252 - juris Rn. 15; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, 82. EL Oktober 2019, § 35 GewO Rn. 69 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 13.11.2020 - 4 K 5144/20

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Verdacht der Strohmanntätigkeit

    Daneben erweist sich ein Gewerbetreibender aber auch dann als gewerberechtlich unzuverlässig, wenn dieser einem unzuverlässigen Dritten maßgeblichen bzw. bestimmenden Einfluss auf die Führung des Gewerbebetriebs einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen solchen Einfluss auszuschalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.1996 - 1 B 202/95 - NVwZ-RR 1996, 650 - in juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 24.05.2016 - 22 ZB 16.252 - in juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 06.08.2021 - AN 4 K 20.00895

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden muss auch dann verneint werden, wenn dieser einem unzuverlässigen Dritten maßgeblichen bzw. bestimmenden Einfluss auf die Führung des Gewerbebetriebes einräumt oder auch nur nicht willens oder in der Lage ist, einen solchen Einfluss auszuschalten (BVerwG, U.v. 16.10.1959 - VII C 63.59 - BVerwGE 9, 222 - VerwRspr 1960, 731/732; BayVGH, B.v. 24.5.2016 - 22 ZB 16.252 - juris Rn. 15; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, 85. EL September 2020, § 35 Rn. 69 m.w.N.).
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